Rauch- und Räucherstoffe

Schon vor der Einführung von Tabak (Nicotina tabacum) aus dem neu entdeckten Amerika hat man im alten Europa geraucht und geräuchert.

Grundzutaten waren:

- Beifuß (Artemisia vulgaris) - die Mutter aller Kräuter, hält die Kräutermischung zusammen

- Huflattich (Tussilago farfara) - verhindert das Husten beim Rauchen

- Spitzwegerich (Plantago lanceolata) - verhindert die EntzĂĽndung der Lunge

Und viele andere Kräuter, Harze, Gewürze und weitere Zutaten mehr, bis hin zu:

- Bilsenkraut (Hyoscyamus niger) - Alkaloidhaltig, fĂĽr ĂĽbersinnliche Warnehmungen, macht eine trockene Mundschleimhaut

- Fliegenpilz (Amanita muscaria) - kann Körperverlassenserfahrungen auslösen und macht die Schleimhäute feucht, hebt somit die Schleimhaut austrocknende Wirkung der Nachtschattengewächse auf.

Eine so entstandene Mischung kann den historischen Europäischen und Asiatischen Räuchermischungen, der nordamerikanischen Kinnikinnik-Mischung, den Mischungen für rituelle Räucherungen oder den Inhaltstoffen von Räucherstäbchen und -kerzen ähneln.

Achtung!

Nicht zur eigenmächtigen Anwendung empfohlen, denn bei Nichtwissen der Hintergründe und Wirkweisen der Zutaten droht vielfältiger Schaden für Leib und Leben!

Achtung!

Eine der weiteren Zutaten war und ist Hanf (Cannabis sativa). So sinnvoll Hanf auch sein mag - schmerzstillend, Appetit anregend, Nervenzellen neu wachsen lassend, die Blut-Hirnschranke bei Aids und Alzheimer wieder herstellend, sexuell erregend usw., so verboten ist es auch in Deutschland. Daher versuchen viel findige Geschäftsleute, einen Ersatz dazu auf den Markt zu bringen, der nicht verboten ist. Vor kurzer Zeit war dieses "Spice". Spice bedeutet nichts anderes als Gewürz. Diese Händler versuchen also nur, Kräuter und Gewürze zum Berauschen auf den Markt zu bringen, die nicht verboten sind. Da beim Geschäftemachen die Zeit für eine Aufklärung nicht vorhanden zu sein scheint, verkauft jeder so lange das noch nicht verbotene Zeug, bis der Gesetzgeber es verbietet, weil er sonst nicht verhindern kann, daß das Zeug in Kinderhände kommt und die Leute reihenweise berauscht Unfälle bauen. Würden diese Geschäftsleute erst gründlich aufklären und dann verkaufen, wäre in den meisten Fällen ein Eingreifen des Gesetzgebers nicht notwendig und in den wenigen Fällen könnte es zu einem Kompromiss kommen.

Nach gründlicher Aufklärung und eingehender Beratung stellen wir Ihnen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, gern individuelle Rauch- und Räuchermischungen für die verschiedensten gesundheitlichen Gründe, Anlässe und Notwendigkeiten her. Dabei beachten wir auch solche Sonderwünsche wie: Entspannen, Geistöffnen, Wahrnehmen verändern, Müde werden, Einschlafen können, Rausch und vieles mehr. Es gibt keine Fertigmischungen! Die Kosten sind individuell und fangen bei € 20,00 je 30 g an.